Lehre
Grundsätzliches zur Lehre:
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- Grundsätzliches zur Lehre in Entwicklungspsychologie
- Grundsätzliches zur Lehre in Pädagogischer Psychologie
- Grundsätzliches zur Lehre in Entwicklungspsychopathologie
- Grundsätzliches zur Lehre in Psychologie nach LPO I (Lehramtsstudiengänge)
Grundsätzliches zur Lehre in Entwicklungspsychologie
Für das Studium des Fachs Entwicklungspsychologie werden eine zweisemestrige Vorlesung, die jeweils im Wintersemester beginnt, sowie methodische und inhaltliche Seminare angeboten. Für Hauptfachstudenten ist die zweisemestrige Vorlesung obligatorisch und sie sollte nach Möglichkeit im 1. Studiensemester begonnen werden. Auf die Vorlesung aufbauend können dann ab dem zweiten Semester nach Wahl jeweils unterschiedliche inhaltliche Seminare oder auch das Seminar Methoden der Entwicklungspsychologie belegt werden. Laut Studienordnung ist die Teilnahme an zwei Seminaren vorgesehen. Eine Seminarteilnahme ohne vorausgehende Vorlesung ist nicht möglich. Für Studierende im Bachelorstudiengang wird die Entwicklungspsychologie durch das Modul 9 abgedeckt, welches im ersten Studienjahr zu absolvieren ist. Es besteht aus der zweisemestrigen Vorlesung (Teil I im WS, Teil II im SS) und einem Seminar, welches im Sommersemester angeboten wird. Für Nebenfachstudierende ist die Vorlesung im Wintersemester obligatorisch, die zweite Vorlesung im Sommer optional. Auch hier beginnt das Studium der Entwicklungspsychologie mit der Vorlesung im Wintersemester, und darauf aufbauend kann frühestens im darauf folgenden Semester an einem inhaltlichen oder methodischen Seminar teilgenommen werden. Die Seminarteilnahme ist allerdings aus Kapazitätsgründen nicht für alle Nebenfachstudenten möglich. Hier wird ggf. auf die Möglichkeit zur Seminarteilnahme in anderen Teilfächern verwiesen.
Grundsätzliches zur Lehre in Pädagogischer Psychologie
Für Lehre für das Fach Pädagogische Psychologie wird ab sofort in einem viersemestrigen Turnus angeboten. Die Vorlesungen „Instruktionspsychologie“ und „Erziehungspsychologie“ finden jeweils jährlich abwechselnd im Wintersemester statt. Außerdem werden in jedem Semester Seminare und das Kolloquium zur Entwicklungspsychologie und Pädagogischen Psychologie angeboten. Für Hauptfachstudenten sind die zwei Vorlesungen obligatorisch und das Studium der Pädagogischen Psychologie sollte mit einer der beiden Vorlesungen beginnen. Laut Studienordnung ist die Teilnahme an zwei Seminaren und einem Kolloquium vorgesehen. Für Nebenfachstudierende sieht die Magisterstudienordnung eine Vorlesung und ein Hauptseminar vor. Da eine aufgrund von Kapazitätseinschränkungen die Teilnahme an Hauptseminaren für alle Nebenfachstudenten nicht gewährleistet werden kann, wird anstelle dessen die Teilnahme an der zweiten Vorlesung empfohlen. Für Studierende im Bachelorstudiengang wird die Pädagogische Psychologie durch das Modul 17 abgedeckt, welches im zweiten Studienjahr zu absolvieren ist. Es besteht aus einer jeweils im Wintersemester statfindenden Vorlesung und einem Seminar, welches im Sommersemester zu absolvieren ist.
Grundsätzliches zur Lehre in Entwicklungspsychopathologie
Das Vertiefungsfach Entwicklungspsychopathologie wird gemeinsam von den Lehrstühlen Psychologie I (Prof. Dr. Lösel) und Psychologie III (Prof. Dr. Spangler) angeboten. Dieses Fach ist nur für Studierende des Diplomstudiengangs Psychologie im zweiten Studienabschnitt (Hauptdiplom) geöffnet. Der Umfang des Lehrangebots beträgt 12 bis 16 SWS (= 18 bis 24 Leistungspunkten – ausgehend von 3 Leistungspunkten pro Veranstaltung). Zu den obligatorischen Veranstaltungen für Studierende des Vertiefungsfaches gehören:
- zwei Vorlesungen (je eine von Lehrstuhl I und III), die im jährlich abwechselnd in der Regel im Sommersemester angeboten werden
- zwei Seminare (je eines von Lehrstuhl I und III)
- einem Praxis-Seminar zur Diagnostik (Lehrstühle I und III gemeinsam, je eine Gruppe)
- Vorlesung Kinder- und Jugendpsychiatrie (Prof. Dr. Moll), die jeweils im Wintersemester stattfinden wird
- weitere Veranstaltungen im Rahmen von Lehraufträgen
Außerdem wird empfohlen, eines der Außenpraktika im einschlägigen Einrichtungen durchzuführen.
In einem der Seminare ist ein Leistungsnachweis zu erbringen, d.h. für die Anmeldung zur Prüfung ist ein Leistungsnachweis erforderlich.
Die Lehrveranstaltungen zur Entwicklungspsychopathologie werden in einem viersemestrigen Turnus angeboten, wobei mit einer der beiden Vorlesungen angefangen werden sollte und darauf aufbauend dann auch an Seminaren teilgenommen werden kann. Ein beispielhafter Studienplan könnte etwa wie folgt aussehen:
- SS1) Vorlesung Entwicklungspsychopathologie A
- WS1) Vorlesung Kinder- und Jugendpsychiatrie; Seminar
- SS2) Vorlesung Entwicklungspsychopathologie B, Seminar
- WS2) Praxisseminar
Grundsätzliches zur Lehre in Psychologie nach LPO I (Lehramtsstudiengänge)
Für Studierende nach der alten LPO (Studienbeginn vor dem WS 07/08) gilt:
Für das Studium der Psychologie nach der LPO werden zunächst die regelmäßig von Herrn Prof. Dr. Dickhäuser (im WS) und Herrn Prof. Dr. Spangler (im SS) angebotenen Vorlesungen aus den Psychologiemodulen nach der neuen LPO angeboten. Darauf aufbauend können dann regelmäßig angebotene Proseminare zur Vertiefung der in der LPO genannten Inhaltsbereiche absolviert werden.
Für Studierende nach der neuen LPO (Studienbeginn ab dem WS 07/08) gilt:
Für das Studium der Psychologie nach der LPO werden zwei Module angeboten. Das Modul A besteht aus einer Vorlesung und wird regelmäßig vom Lehrstuhl für Psychologie (Pädagogische Psychologie, Nürnberg) im WS angeboten. Das Modul B besteht aus einer Vorlesung, die jeweils im SS vom Lehrstuhl Psychologie III angeboten wird, sowie zwei regelmäßig angebotenen Proseminaren nach Wahl, die zur Vertiefung von in der LPO genannten Inhaltsbereichen absolviert werden können. Das Bestehen des Moduls A ist Voraussetzung für die Teilnahme am Modul B. Für Studierende des Lehramts Gymnasium ist das Modul A im ersten Studienabschnitt (Bachelorphase) und Modul B zu Beginn im zweiten Studienabschnitt (Masterphase) zu absolvieren.
Seminaranforderungen / Teilnahmebedingungen
Wenn nicht anders angegeben, gelten für die Teilnahme an den vom Lehrstuhl Psychologie III (Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie) angebotenen Seminare die nachfolgend angegebenen Bedingungen:
- Studium der Psychologie: Aus Kapazitätsgründen werden Seminare nur für Studierende mit Fach Psychologie angeboten.
Dies sind zunächst Studierende des Diplomstudiengangs Psychologie. Für Studierende mit Psychologie als Nebenfach im Rahmen des Magister-Studiums besteht nach der Studienordnung für den Scheinerwerb die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Teilfächern der Psychologie. Aufgrund bestehender Einschränkungen der Lehrkapazität ist deswegen auch nur für einen Teil der Magisterstudenten die Möglichkeit zur Teilnahme an den Seminaren des Lehrstuhls möglich. Im Rahmen ggf. noch freier Kapazitäten ist eine Seminarteilnahme auch für Lehramtsstudierende möglich. - Grundlegende Kenntnisse: Fachliche Grundkenntnisse sind wesentlich für eine erfolgreiche Teilnahme an Seminaren. Für Seminare aus der Entwicklungspsychologie, die zum ersten Studienabschnitt gehört, ist deswegen die Vorlesung Entwicklungspsychologie I, die jeweils im Wintersemester angeboten wird, Voraussetzung für die Teilnahme, d.h. eine Seminarteilnahme ist frühestens ab dem 2. Semester möglich. Für die Teilnahme an Seminaren aus der Pädagogischen Psychologie ist das Vordiplom (Diplomstudiengang) bzw. die Zwischenprüfung (Magisterstudiengang) Voraussetzung. Bei Lehramtsstudierenden wird eine Vorlesung aus dem Bereich der Pädagogischen Psychologie vorausgesetzt.
- Regelmäßige Teilnahme: Die regelmäßige Präsenz im Seminar ist wesentliche Voraussetzung für eine konstruktive Arbeit und Diskussion. Zur Gewährleistung der Präsenz werden Anwesenheitslisten geführt. Bei mehr als zweimaligem Fehlen erfolgt der Ausschluss aus dem Seminar.
- Aktive Teilnahme: Zur Gewährleistung einer aktiven Mitarbeit wird zum einen die regelmäßige Lektüre von Überblicksliteratur und zum anderen die vertiefte Beschäftigung mit einem spezifischen Thema in Form eines Referats erwartet.
- Auswahlkriterien (bei Überschreitung der maximalen Teilnehmeranzahl): Wird die maximale Teilnehmeranzahl überschritten, erfolgt zunächst eine Auswahl nach Haupt- und Nebenfach-Kontingenten. Ein festgelegtes Kontingent der Plätze steht für Magister- bzw. Nebenfachstudenten zur Verfügung. Innerhalb der Kontingente haben ggf. Studenten Vorrang, die noch einen Schein benötigen bzw. sich in höherem Semester befinden. Bei Seminaren, die ausdrücklich für Lehramtsstudierende angeboten werden, haben diese ggf. Vorrang bei der Teilnahme.